Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 18 Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetzes von Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 18

§ 18 Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte
1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.
Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig ist. Zeiten, die nach § 22 ruhegehaltfähig sind, sind einzurechnen. Satz 3 gilt nicht für Zeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zurückgelegt hat.
(2) Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit dem Beginn des Ruhestands. Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Versetzung zustanden. Änderungen beim Familienzuschlag nach § 65 sind zu berücksichtigen. In den Fällen des Satz 2 beginnt die Zahlung des Ruhegehalts nach Ablauf der Zeit, für die Dienstbezüge gewährt werden.
(3) Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.


 

Urlaub und Freizeit in den schönsten deutschen Städten und Regionen, u.a.  Baden-Württemberg

Sie suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet Ihnen mehr als 6.000 Gastgeber in 111 Regionen in Deutschland. Auch Gastegeber in Österreich, Schweiz oder Italien sind bei uns gelistet. nach dem Motto "Deutschland neu entdecken" warten auch Gastgeber aus Baden-Württemberg auf Sie.

Sehenswürdigkeiten sind vor allem Europa-Park in Rust, Bodensee, Burg Hohenzollern, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. Auch Mannheim hat seine Reize mit dem schönen Luisenpark und der BUGA 2023.



mehr zu: Baden-Württemberg
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum