
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Beamtenrechtliche Vorschriften für das Land Schleswig-Holstein
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Beamtenrecht Beamtengesetz Schleswig-Holstein >>>zur aktuellen Fassung des Beamtengesetzes von Schleswig-Holstein
Besoldung Landesbesoldungsgesetz Schleswig-Holstein (LBesG) Landesbesoldungsanpassungsgesetz Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen Gesetz zum Bundesbesoldungs- und Landesverordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten Landesverordnung zur Abgeltung der Bürokosten Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) Verordnungen gemäß § 25 Abs. 5 BBesG Stellenobergrenzenverordnung für Kommunalbeamtinnen und –beamte (KomStOVO) Erste Landesverordnung über die Bewertung der Stellen Zweite Landesverordnung über die Bewertung der Stellen Stellenbewertungsverordnung Sparkassen Sitzungsvergütungsverordnung Leistungsstufenverordnung (LStuVO) Leistungsprämienverordnung (LPVO) Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (LBVO) |
Zu den aktuellen Besoldungstabellen für das Land Schleswig-Holstein Link-TIPPS zu den Themen: Besoldung www.besoldung-schleswig-holstein.de Beihilfe Beamtenversorgung www.beamtenversorgung-online.de Gesetze, Verordnungen für Beamte Geld Einkaufsvorteile für den öffentlichen Dienst Urlaub, Reisen, Freizeit www.urlaubsverzeichnis-online.de
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Red 20260529 / Red 20231018