
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Beamtenrecht in Baden-Württemberg
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Arbeitszeit Beamtenversorgung Beihilfe Besoldung Reisekosten Umzugskosten Urlaub |
Zu den aktuellen Besoldungstabellen für das Link-TIPPS zu den Themen: Besoldung www.besoldung-baden-wuerttemberg.de Beihilfe Beamtenversorgung www.beamtenversorgung-online.de Gesetze, Verordnungen für Beamte Geld Einkaufsvorteile für den öffentlichen Dienst Urlaub, Reisen, Freizeit www.urlaubsverzeichnis-online.de
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Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern
Beihilferecht in Bund und Ländern.
Red 20260529 / Red 20231017 / 20230904