Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigen-der Verwendung
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung
§ 16 Allgemeines
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Witwengeld
§ 20 Höhe des Witwengeldes
§ 21 Witwenabfindung
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
§ 23 Waisengeld
§ 24 Höhe des Waisengeldes
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 27 Beginn der Zahlungen
§ 28 Witwerversorgung
Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit
§ 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt V
Unfallfürsorge
§ 30 Allgemeines
§ 31 Dienstunfall
§ 31a Einsatzversorgung
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 Heilverfahren
§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 35 Unfallausgleich
§ 36 Unfallruhegehalt |
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
§ 46a weggefallen
Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich
§ 47 Übergangsgeld
§ 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften
§ 49 Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
§ 50a Kindererziehungs-zuschlag
§ 50b Kindererziehungs-ergänzungszuschlag
§ 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50d Pflege- und Kinderpflege-ergänzungszuschlag
§ 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatz-einkommen
§ 53a (weggefallen)
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 Anzeigepflicht
§ 62a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
§ 63 Anwendungsbereich
Abschnitt VIII
Sondervorschriften
§ 64 Entzug von Hinterblieben-enversorgung
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge |
Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 66 Beamte auf Zeit
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
§ 68 Ehrenbeamte
Abschnitt X
Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
§ 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte
§ 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
Abschnitt XI
Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 70 Allgemeine Anpassung
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
§ 72 Einmalzahlung im Jahr 2004
§ 73 Gewährung der Einmalzahlung
§ 74 bis 76 (weggefallen)
Abschnitt XII
(weggefallen)
Abschnitt XIII
Übergangsvorschriften neuen Rechts
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1991
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen)
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
Abschnitt XIV
(weggefallen)
Abschnitt XV
Schlußvorschriften
§ 105 Außerkrafttreten
§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 107 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
§ 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 107b Verteilung der Versorgungslasten
§ 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 108 weggefallen
§ 109 Inkrafttreten |